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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 370/12   

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https://dejure.org/2015,101828
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 370/12 (https://dejure.org/2015,101828)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.10.2015 - L 4 KR 370/12 (https://dejure.org/2015,101828)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - L 4 KR 370/12 (https://dejure.org/2015,101828)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 370/12
    Es stand nämlich für die Versicherte im maßgeblichen Zeitpunkt September 2008 zu Beginn der Behandlung mit der Chemotherapie eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 3. Juli 2012, B 1 KR 6/11 R = BSGE 111, 137 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 25).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2012 (aaO) ausdrücklich festgestellt, dass Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Regelungssystem und Zweck des § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V für diese Rechtsauffassung nichts hergeben, Versicherten seien bei unterlassener ärztlicher Aufklärung über eine durchgeführte, nicht zu Lasten der GKV zu beanspruchende Behandlung Kosten zu erstatten.

    Er ist in diesem Fall nicht schutzwürdig (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juli 2012, B 1 KR 6/11 R aaO).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 370/12
    Er setzt voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die KK im allgemeinen in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr, vgl. BSG-Urteil vom 8. November 2011, B 1 KR 20/10 R, zitiert nach juris; BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, Rn. 13; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, Rn. 11 mwN).

    Vielmehr wird durch diese Richtlinien auch der Umfang der den Versicherten von den KKen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (vgl. BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, Rn. 12 zur LITT).

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 370/12
    Er setzt voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die KK im allgemeinen in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr, vgl. BSG-Urteil vom 8. November 2011, B 1 KR 20/10 R, zitiert nach juris; BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, Rn. 13; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, Rn. 11 mwN).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 370/12
    Die Regelung des § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V will danach Versicherten einerseits die Möglichkeit eröffnen, sich eine von der KK geschuldete, aber als Naturalleistung nicht erhältliche Behandlungen selbst zu verschaffen, andererseits jedoch die Befolgung des Naturalleistungsgrundsatzes dadurch absichern, dass eine Kostenerstattung nur erfolgt, wenn tatsächlich eine Versorgungslücke besteht (vgl. BSGE 99, 180 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 15 Rn. 25).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 370/12
    Ein Ausnahmefall, in dem es keiner positiven Empfehlung des GBA bedarf, liegt nicht vor (vgl. hierzu BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 16 Rn. 12).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 20/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf krankheitsbedingt erforderliche Diät bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2015 - L 4 KR 370/12
    Er setzt voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die KK im allgemeinen in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr, vgl. BSG-Urteil vom 8. November 2011, B 1 KR 20/10 R, zitiert nach juris; BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, Rn. 13; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, Rn. 11 mwN).
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